FBI Wahlwiederholung 2012
Kommunalwahl-Wiederholung am 26. August
Die Hintergründe:
13.12.2007
Der Rat beschließt mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN einen Doppelhaushalt bis zum 31.12.2009 und gibt damit seine eigenen Kontroll- und Steuermöglichkeiten der Finanzen für 2 Jahre komplett zu Gunsten des SPD-Oberbürgermeisters auf.
11.08.2009
OB Dr. Langemeyer (SPD) entscheidet laut eines von ihm unterschriebenen Aktenvermerks gemeinsam mit der Kämmerin Utermann (SPD), dass aufgrund der schlechten städtischen Finanzlage zum 01.09.2009 eine Haushaltssperre in Kraft treten muss.
24.08.2009
OB Dr. Langemeyer teilt dem zuständigen Ratsausschuss und über diesen auch der Öffentlichkeit schriftlich mit, dass in der aktuellen städtischen Finanzsituation „keine Auffälligkeiten“ zu erkennen sind.
30.08.2009
Kommunalwahl von OB, Rat und den 12 Bezirksvertretungen.
01.09.2009
Die Haushaltssperre tritt in Kraft und wird öffentlich vom OB verkündet.
10.12.2009
Der Rat beschließt u.a. auch auf Einspruch der FBI gegen die gemeinsamen Stimmen von SPD und der rechtsextremen DVU, dass aufgrund der Wählertäuschung mit der „Haushaltslüge“ „wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung“ die Kommunalwahlen wiederholt werden müssen.
Dagegen klagen 10 SPD-Ratsvertreter und zahlreiche SPD-Bezirksvertreter sowie die Ex-CDU-und-nun-DUW-2009-Bezirksvertreter aus der BV Huckarde.
Wie erst durch die RN am 05.01.2012 bekannt wird, sollen die SPD-Ratsvertreter anscheinend im wesentlichen nur auf Betreiben des SPD-Fraktionsvorsitzenden Prüsse geklagt haben. Die SPD befürchtete anscheinend bei einer sofortigen Wiederholungswahl vom Wähler abgestraft zu werden. Prüsse soll den Klägern schon damals die vollständige Kostenübernahme von den zu erwartenden ca. 130.000 Euro rechtswidrig aus den städtischen Fraktionsgeldern zugesichert haben. Bei einer persönlichen Kostenübernahme von 15.000 Euro pro Person, hätten die SPD-Ratsvertreter wohl kaum geklagt und die komplette Kommunalwahl wäre schon längst am 09.05.2010 kostenneutral mit der Landtagswahl wiederholt worden.
09.05.2010
Nur die OB-Wahl und die Wahl zur BV Brackel werden kostenneutral mit der Landtagswahl NRW wiederholt.
02.03.2011
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt aufgrund fehlender Akteneinsicht den SPD-Klägern Recht. Der Rat der Stadt legt gegen das Urteil Berufung ein.
01.08.2011
Obwohl das VG-Urteil aufgrund der Berufung nicht rechtskräftig ist, erstattet der städtische Kämmerer Stüdemann (SPD) der SPD-Fraktion rechtswidrig 120.000 Euro Prozess- und Anwaltskosten. Er soll dabei massiv durch die SPD-Fraktion unter Druck gesetzt worden sein, die bei Nichtzahlung mit einer weiteren Klage gedroht hat.
15.12.2011
Das OVG Münster hebt das Urteil des VG Gelsenkirchen auf, bestätigt den Rat in seinem Beschluss und verfügt, dass die Ratswahl 2009 aufgrund der „Haushaltslüge“ wiederholt werden muss. Revision wird nicht zugelassen. Die SPD-Kläger müssen die Kosten tragen.
05.01.2012
Laut der RN beabsichtigt der SPD-Fraktionsvorsitzende Prüsse die mittlerweile auf ca. 130.000 Euro angewachsenen Prozess- und Anwaltskosten der SPD-Privatkläger rechtswidrig aus den städtischen Zuwendungen für die Fraktionsgeschäftsführung zu bezahlen. Nach Androhung einer Strafanzeige durch die FBI unterlässt die SPD den rechtswidrigen Griff aus den Steuergeldern und sammelt nun Mitgliederspenden dafür.
19.01.2012
Die SPD-Fraktion hat die vom SPD-Stadtkämmerer rechtswidrig an sie gezahlten 120.000 Euro Prozesskosten an die Stadt zurückgezahlt.
28.01.2012
Mit Olaf Radtke und Peter Balzer legen 2 der ehemals 10 SPD-Kläger gegen die Entscheidung des OVG Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein. Beide hoffen anscheinend dadurch die Wiederholungswahl bis zur regulären Wahl 2014 aufschieben zu können. Dadurch kann die Wiederholungswahl erneut nicht relativ kostenneutral mit der neuen Landtagswahl am 13. Mai 2012 zusammen gelegt werden
15.05.2012
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt eine Revision ab und bestätigt das OVG-Urteil. Damit muss die Kommunalwahl von 2009 innerhalb von 4 Monaten wiederholt werden.
26.08.2012
Durch die Klagen und Revisionsbeschwerde der SPD-Ratsmitglieder konnte die Wiederholungswahl weder mit der Landtagswahl am 9. Mai 2010 noch mit der Landtagswahl am 13. Mai 2012 zusammengelegt werden, so dass sie jetzt mit zusätzlichen Kosten von ca. 1,2 Mio Euro erst am 26. August 2012 stattfinden kann. Durch die SPD-Beschwerde wurde die Wiederholungswahl zudem um weitere 3 Monate verzögert.
Die SPD-Fraktion muss jetzt allerdings in der "ratlosen" Zeit 3,5 Monate lang auf die städtischen Fraktionszuwendungen in Höhe von ca. 160.000 Euro verzichten - das gilt natürlich auch für die anderen Fraktionen von CDU, GRÜNE, LINKE und FDP.
Da lediglich die Wahl von 2009 wiederholt wird, können keine neuen Parteien wie z.B. die PIRATEN antreten, aber auch nach 2009 aufgelöste Parteien wie die rechtsextreme DVU nicht mehr kandidieren.
Die nächsten Wahlen
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